Für mehr Verkehrssicherheit: Bäume und Hecken an Straßen und Gehwegen zurückschneiden

Vegetationszeit beginnt am 1. März

Die Stadt Heidelberg bittet alle Haus- und Grundbesitzerinnen und -besitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen regelmäßig zurückzuschneiden. Jetzt im Frühjahr ist der ideale Zeitpunkt, um die Pflanzen vor Beginn der Vegetationszeit am 1. März 2024 zu kürzen.

Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinreicht, können diese nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden – insbesondere von Radfahrenden, Schulkindern, Menschen mit Gehilfen und Eltern mit Kinderwägen. Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigen schlecht einsehbare Straßenkreuzungen und zugewachsene Straßenschilder und -laternen die Verkehrssicherheit für alle.

Geh- und Radwege von Ästen befreien

Auf Geh- und Radwegen gilt eine Durchgangshöhe von zweieinhalb Metern senkrecht an der Grundstücksgrenze nach oben. So kann gewährleistet werden, dass Fuß- und Radwege nicht durch tiefhängende Äste behindert werden. Auf den Fahrbahnen gilt eine Höhe von viereinhalb Metern, damit Müllwägen oder hohe Transporter ungehindert die Straße passieren können. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen immer freigeschnitten und sichtbar sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind außerdem verpflichtet, Gehwege und Entwässerungsrinnen bei Bedarf regelmäßig zu reinigen, damit das Regenwasser ablaufen kann.